eGun.de

Die Hilfethemen
 AGB
 Anbieten von EWB-pflichtigen Artikeln
 Anbieten von freien Waffen
 Anbieten von Präparaten
 Anforderungen an Dekowaffen
 Anmelden
 Artikel suchen
 Auktionen löschen
 Betrug verhindern - sicher handeln
 Bewertungssystem
 Bietagent
 Bieten
 Bilder bearbeiten
 Datenschutzerklärung
 Einzugsermächtigung
 Erhöhungsschritte
 EWB oder MES?
 Gebote löschen
 Gebühren
 Impressum
 Inaktiver Benutzer
 Kontakt
 Käufer/Verkäufer meldet sich nicht
 Käuferliste / Rechnungen erstellen
 Mails von eGun
 Mitgliedschaft beenden
 myGun
 Nachweis einer EWB
 nicht verkaufte Artikel
 Preisvorschlag
 Probleme melden
 Rechnung
 Sammlerwaffen
 Sicheres Login
 Sicherheit Ihres Nutzerkontos
 Suchanzeigen
 Symbole
 vereinfachter EU-weiter Waffenverkauf
 Verkaufen
 Verkaufsoptionen
 Verkäufe verwalten
 Waffen-/ Munitionsversand
 Zertifiziertes eGun-Mitglied

  Sammlerwaffen  
Wichtige Grundsätze:

Eine so genannte Sammlerwaffe....
  1. kann niemals eine Waffe sein, die vom Zustand einer Neuwaffe oder einem besonders hergerichteten Sportgerätes gleichzusetzen ist.
  2. wird wegen des historischen Modellwertes gleich einer Antiquität erworben: Produktion vor langer Zeit ausgelaufen.
  3. sollte, wenn nicht anders angegeben, vom Istzustand her eine funktionstüchtige Waffe sein. Wer mit dieser schiessen will, sollte sie aus Sicherherheitsgründen von einem Büchsenmacher prüfen und ggf. neu beschiessen lassen!
  4. muss NICHT von den Funktionsteilen und der Schussleistung einer neuen oder neuwertigen Waffe aus aktueller Produktion gleichzusetzen sein.
  5. ist oft Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte alt und unterliegt schon allein durch Alter/Benutzung/Lagerung dem Verschleiß.
  6. ist meist erst in den letzten Jahren zu einer Sammlerwaffe geworden, ist jedoch damals gebaut und konstruiert worden als Gebrauchsgegenstand und Werkzeug und in dieser Art auch behandelt worden. Als Beispiele mögen dienen: Eine seit Kauf im Familienbesitz befindliche höchstpreisige Liebhaberflinte, die nur zu gesellschaftlichen Anlässen präsentiert wurde und somit heute noch neuwertig ist. Oder aber eine Frontwaffe, die einen oder sogar zwei Weltkriege überstanden hat und der man das auch ansieht. Beide Stücke sind für die Sammler interessant , die sich darauf spezialisiert haben.
  7. in der Regel gewartet und auch instandgesetzt worden (besonders während der "dienstaktiven Zeit" bei Militär- und Behördenwaffen), dazu gehört auch Tausch und Ersatz von Teilen oder neue Oberflächen.
  8. darf in eGun-Auktionen nur mit aktuellen Original-Bildern der Waffe eingestellt werden, die den heutigen Zustand darstellen.
  9. kann durchaus Mängel haben. Aufgrund des Alters und der Benutzung/ Abnutzung, die jedoch die Schussfunktion nicht negativ beeinflussen, z.B. Korrosion, Oberflächenschäden usw. Die Schußleistung kann deutlich schlechter als bei einer Neuwaffe sein.
  10. kann ein mehr oder weniger "begehrenswertes" Exemplar sein, je nach persönlicher Sichtweise und Erfahrung. Für den einen eine tolle Bereicherung der eigenen Sammlung, für den anderen eine uninteressante Platzvergeudung.
  11. hat in der Regel eine unbekannte Anzahl von Vorbesitzern; somit ist die Historie kaum dokumentierbar.
Ergänzende schriftliche Einzelvereinbarungen vor Gebot zwischen Verkäufer/ Käufer dringend empfohlen wenn....
  1. garantierte Zusagen hinsichtlich Oberflächen, Nummerngleichheit, Teilegleichheit usw. vom Käufer erwartet werden.
  2. der Käufer garantierte Zusagen z.B. zum Baujahr benötigt, weil ein Stück zeitlich in sein Sammelgebiet passen muss. Bei roten Sammler WBKs ist lt. WaffG. der Erlaubnisinhaber allein dafür verantwortlich, nur solche Stücke zu erwerben , deren Erwerb ihm von seiner Erlaubnisbehörde gestattet worden ist. Bei Unklarheiten fragen Sie vor Gebot Ihre Behörde.
  3. besondere Anforderungen erwartet werden, als Zusicherung der Eigenschaft des Kaufgegenstandes nach dem BGB.

    


Copyright © 2002-2024 eGun GmbH Deutschland. Alle Rechte vorbehalten.