02.05.2024 23:04:06 |
von 'mechanics68'Ich als Verkäufer: Nach Abgabe eines Gebotes / Sofortkauf erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Ich als Käufer: Starte gleich mit einer ganz GROSSEN BITTE an meine Verkäufer: Falls der Wert der Ware mehr als 500.- EUR beträgt, wird ein höher versicherter Versand benötigt. Ein Standard-Paket ist nämlich nur bis 500.- EUR versichert! Nächste Stufe nach 500.- EUR = bis insgesamt 2.500.- EUR = kostet ca. + 6.- EUR Aufpreis! DIESE 6.- MEHR WÜRDE ICH NATÜRLICH ÜBERNEHMEN!! Wenn der Wert der Ware die Versicherung nämlich übersteigt, zahlt DHL (und auch die anderen Paketdienstleister) wegen "Unterversicherung" gar NICHTS (wissen die wenigsten)! Z.B. Warenwert = 525.- EUR ist der Schaden nicht nur die 25.- EUR, sondern die GESAMTE Summe i.H.v. 525.- EUR! Ist mir nämlich passiert; und DHL kommt juristisch damit durch... |
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