Mit der Kauf von Gegenständen, die mit Emblemen des Dritten Reiches oder damals maßgeblicher Organisationen versehen sind, verpflichtet sich der Käufer ,diese Dinge nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke aus den oben genannten Gründen zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch zu nutzen. Eine solche Nutzung wäre nach § 86 a StGB strafbar, und alle Käufer solcher Gegenstände versichern, dass sie keinerlei strafbaren Absichten im Sinne des § 86 a StGB verfolgen.